Datenschutzerklärung


Informationen zur Datenverarbeitung und damit zusammenhängende Rechte der/des Personensorgeberechtigten einschließlich Angaben zu Ansprechpartnern des Leistungserbringers und der zuständigen Aufsichtsbehörde

Allgemeines   

Zur Erfüllung des Betreuungsvertrages müssen personenbezogene Daten einschließlich Gesundheitsdaten erhoben, gespeichert und genutzt werden (Verarbeitung). Dieser Vertrag, Spezialvorschriften der Sozialgesetzbücher, die Sozialdatenschutzregelungen sowie das Datenschutzrecht, insbesondere das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland, befugen dazu. 

Für kirchliche/diakonische Kindertageinrichtungen sind auf der Grundlage von Artikel 91 Verordnung EU 2016/679 Datenschutzgrundverordnung die Vorschriften des Datenschutzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzgesetz der EKD - DSG-EKD) vom 15. November 2017 anzuwenden. Für die Datenverarbeitung im Verhältnis zu Dritten, insbesondere den Träger der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sowie der Gesundheitsämter gelten – soweit einschlägig – gemäß § 2 Abs. 6 DSG-EKD die spezielleren Regelungen der Sozialgesetzbücher. 

Es werden nur die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die zur Erfüllung des Vertrages einschließlich der notwendigen Dokumentation erforderlich sind (Verwendungszweck); zu anderen Zwecken dürfen die Daten nicht verwendet werden. Eine Weitergabe (Übermittlung) anvertrauter oder gespeicherter Daten bedarf immer der Einwilligung der/des Personensorgeberechtigten, sofern nicht eine Rechtsvorschrift die Übermittlung zulässt oder vorschreibt oder sofern die Daten für die Übermittlung nicht anonymisiert wurden. Grundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist § 6 Nr. 5 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 DSG-EKD. Für die Erfüllung dieses Vertrages notwendige sonstige persönliche Daten dürfen gemäß § 6 Nr. 5 DSG-EKD verarbeitet werden. Dies umfasst soweit erforderlich die nachfolgenden Angaben und Informationen:                         


I. Datenverarbeitung beim Kita-Träger 

Die Kindertageseinrichtung ist erhebende Stelle der personenbezogenen Daten. Die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte haben Zugriff auf die zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten. 

1. Personenbezogene Daten 

insbesondere: 

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Kontaktdaten
  • Familienstand, Haushaltsstand
  • Angaben zur Krankenversicherung (KV)
  • Bankverbindung

 2. Besondere Kategorie personenbezogener Daten 

insbesondere: 

  • religiöse Überzeugung: Konfession
  • Gesundheitsdaten: Daten zur medizinischen Betreuung/Versorgung (Krankenhaus, spezielle Hilfeangebote), ärztlichen Behandlung
  • ärztliche Verordnungen/Medikamentengabe
  • ggf. Erfassung des Hilfebedarfs der Eingliederungshilfe durch den ITP Sachsen

  3. Beratungsinhalte 

  • Einführungsgespräch
  • Gesprächsdokumentation

 4. Festlegung der Betreuungsziele und ggf. Teilhabeziele 

Umsetzung des Bedarfs und Formulierung des Sächsischen Bildungsplans und ggf. der Teilhabeziele 

5. Planung der Fördermaßnahmen 

Förderplan  

6. Durchführung Maßnahmen der Hilfeplanung und Entwicklungsbericht 

7. Evaluation der Hilfeplanung und der Maßnahmen der Eingliederungshilfe

8. Seelsorge - Beicht- und Seelsorgegeheimnis 

Geistliche und Seelsorger sind an das Beicht- und Seelsorgegeheimnis gebunden. Gemäß § 3 DSG-EKD dürften sie Aufzeichnungen erstellen, die Dritten nicht zugänglich sein dürfen.

 9. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden und die jeweilige Rechtsgrundlage  

  • zur Erfüllung des Betreuungsvertrages i. V. m. dem gesetzlichen Auftrag zur Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder gemäß § 2 Abs. 1 bis 5 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) und § 6 Nr. 5 i. V. m. Nr. 3 DSG-EKD i. V. m §§ 1, 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 5; 3 bis 22, 22a, 24, 35a bis 36 b; 45 bis 49; 61 bis 65, 69 bis 72a , 75, 78a Abs. 1 Nr. 5, 78 bis 78g, 78 bis 81, 87a a 90 , 95, 97, 97a, 97c.; 98 Abs. 1 Nr. 1, 4c, 11; 99 bis 105 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe
  • Bildungsdokumentation nach Sächsischem Bildungsplan gemäß § 2 Abs. 1 S. 4 SächsKitaG
  • Bei Anzeichen von Misshandlungen oder grober Vernachlässigung hat die Leitung der Kindertageseinrichtung den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe umgehend in Kenntnis zu setzen § 7 Abs. 3 SächsKitaG.
  • zur Festsetzung der Höhe des Elternbeitrages gemäß § 15 SächsKitaG i. V. m. der Satzung der Kommune über die Erhebung von Elternbeiträgen sowie der Beitragsatzung der Kindertageseinrichtung
  • zur Förderung der Integration von Kindern mit Behinderungen an Träger der Eingliederung insbesondere nach § 19 SächsKitaG i. V. m. § 90 bis 93, 96, 98 bis 101, § 102 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2; 104 bis 108; 117 bis 122; ,134, 113 Abs. 1, 2 Nr. 2, 3, 5, bis 8 i. V. m. 78 bis 82, 83 Abs. 1 Nr. 1; 84; 116 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 6, Abs. 3 SGB IX; 135 bis 148 und den Träger der öffentlichen Jugendhilfe insbesondere nach § 35a, 36 b SGB VIII sowie der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung
  • zur Erfassung und ggf. Weitergabe von Gesundheitsdaten im Sinne des § 4 Nr. 17 DSG-EKD an das Gesundheitsamt insbesondere der meldepflichtigen Krankheiten gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 1; 6, 7; 8 Abs. 1 Nr. 7, § 9 Abs. 1, 3 bis 5; 20 Abs. 8 bis 10, 12 bis 14; 28 bis 33 Nr. 1; 34 Abs. 1, 2, 5, 6 bis 10a; 36 Abs. 1 Nr. 1, 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • ggf. können weitere spezialgesetzliche Regelungen zur Anwendung kommen
  • Verwaltungsaufgaben zur Erfüllung der vertraglichen Leistung gemäß § 6 Nr. 5 i. V. m. Nr. 3 DSG-EKD

  Hinweis: 

  • Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten Ihrer Kinder oder von Ihnen selbst nur mit Ihrer Einwilligung (z. B: zur Veröffentlichung von Fotos, zum Führen der Kita-Chronik) gemäß § 6 Nr. 2 i. V. m. § 11 DSG-EKD.
  • Darüber hinaus verarbeiten das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V., sowie die Firma Redlink (KION) personenbezogene Daten der Personensorgeberechtigten und Ihrer Kinder zum Zweck der Abrechnung und Finanzbuchhaltung.
  • Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten sowie der Daten Ihres Kindes ist für den Abschluss und die rechtmäßige Durchführung des Betreuungsvertrages erforderlich. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung ergibt sich insbesondere aus den Nachweis- und Dokumentationspflichten der Sozialgesetzbücher und des Infektionsschutzgesetzes. Sofern Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies zur Folge, dass wir den Abschluss des Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen.


II. Übermittlung von Daten an Dritte (Weitergabe und Einsichtnahme)

  •  Insbesondere die Gesundheitsdaten unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen ohne Einwilligung ausschließlich auf Grundlage eines Gesetzes, das die Übermittlung an oder Einsichtnahme von Dritten gestattet, weitergegeben oder in der Kindertageseinrichtung von der Leitung der Kindertageseinrichtung eingesehen werden. Diese Übermittlung von Gesundheitsdaten erfolgt aufgrund folgender gesetzlicher Grundlagen: 
    • Öffentlicher Jugendhilfeträger: Schutzauftrag bei Kinderwohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und deren Meldung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB VIII, Schutz von Sozialdaten nach §§ 61 bis 65 SGB VIII; Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII und zur Auskunftspflicht nach § 102 Abs. 1 und 2 Nr. 6 und 7 SGB VIII sowie nach §§ 7 Abs. 3 und 19 SächsKitaG
    • Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich von Krankheiten nach §§ 6 bis 8 Abs. 1 Nr. 1; 9 Abs. 1; 20 Absätze 8, 9, 13, 14; 4 S. 2 und Satz 1 Nr. 1, 28 bis 33 Nr. 1, 34 IfSG
    • Gesundheitsamt bei meldepflichtigen Krankheiten nach §§ 5 bis 9; 20 Absätze 8, 9, 13, 14; 28 bis 33 Nr. 1; 34 Abs. 1, 2, 5, 6 bis 10a, 36 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3a ggf. 6 ff. IfSG
    • bei Leistungen der Eingliederungshilfe durch den öffentlichen Jugendhilfeträger gemäß § 35a bis 36a SGB VIII und durch den Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 19 SächsKitaG sowie zum Gesamtplan nach § 3 Abs. 1 Sächsischen Kita-Integrationsverordnung i. V. m § 121 SGB IX und § 36 Abs. 2 SGB VII sowie bei der Erstellung des Teilhabeplans gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX
  •  Bei der Abrechnung von Leistungen werden Daten durch den Kita-Träger dem Jugendhilfeträger (§ 15 Abs. 5, 17 Abs. 1 bis 3, 19 SächsKitaG i. V. m. § 90 Abs. 3 und 4 SGB sowie dem Eingliederungshilfeträger nach § 19 SächsKitaG i. V. m. §§ 90 ff. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII) und §§ 67 ff. SGB X eingesehen und falls erforderlich an diese übermittelt.                    


III. Rechte


1. Recht auf Information und Auskunft 

Nach § 19 DSG-EKD besteht die Möglichkeit, auf Antrag Auskunft über die beim Leistungserbringer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten: die Verarbeitungszwecke; die Kategorien personenbezogener Daten; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind; falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch die verantwortliche Stelle oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde; wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten. 

2. Recht auf Berichtigung  

Unrichtige personenbezogene Daten werden gemäß § 20 DSG-EKD jederzeit berichtigt oder vervollständigt. 

3.Löschung, Dauer der Speicherung personenbezogener Daten  

In der Regel werden die gespeicherten Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich der Erfüllung aller Ansprüche aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Einrichtung nicht mehr verarbeitet und nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder gelöscht.  Wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht oder eine Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist, kann gemäß § 21 DSG-EKD deren Löschung verlangt werden. Danach werden die Daten vernichtet, es sei denn eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist verlangt die weitere Speicherung. Insbesondere gilt: 

  • Der Betreuungsvertrag wird nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses für maximal 3 Jahre aufbewahrt (§199 Abs. 4 BGB).
  • Unfallmeldungen werden für fünf Jahre nach Abgabe der Meldung aufbewahrt.
  • Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung entsprechend Aufzeichnungen über den Betrieb der Einrichtung und deren Ergebnisse anzufertigen sowie eine mindestens fünfjährige Aufbewahrung der einrichtungsbezogenen Aufzeichnungen sicherzustellen. Auf Verlangen der Betriebserlaubnisbehörde hat der Träger der Einrichtung den Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung zu erbringen; dies kann insbesondere durch die Bestätigung eines unabhängigen Steuer-, Wirtschafts- oder Buchprüfers erfolgen. Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht umfasst auch die Unterlagen zu räumlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen nach § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 sowie zur Belegung der Einrichtung (§ 47 Abs. 2 SGB VIII).
  • Aus handelsrechtlichen Vorschriften kann sich eine Aufbewahrungspflicht von Belegen von 6 oder 10 Jahren ergeben (§ 257 HGB).
  • Darüber hinaus kann im Einzelfall nach den Vorschriften des Zivilrechts eine Aufbewahrung von bis zu 30 Jahren erforderlich sein (§ 197 BGB).

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Gemäß § 22 DSG-EKD ist die weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beschränken bzw. auf bestimmte Zwecke einzugrenzen, wenn 

  • die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird und zwar für eine Dauer, die es der verantwortlichen Stelle ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; 
  • die verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
  •  die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und es noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der verantwortlichen Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. 

5. Recht auf Datenübertragung

Auf ausdrückliches Verlangen können gemäß § 24 DSG-EKD von der/den Personensorgeberechtigten bereitgestellte und automatisiert verarbeitete, personenbezogene Daten in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch an einen Dritten weitergegeben werden (z. B. bei einem Wechsel des Leistungserbringers). Dabei dürften die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.

6. Widerspruchsrecht

Die Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer ist im Falle eines Widerspruches unter den Voraussetzungen von § 25 DSG-EKD zu unterlassen. 

7. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können sich die/der Personensorgeberechtigte mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn sie/er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren/seinen Rechten verletzt worden zu sein. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: 

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD 

Lange Laube 20, 

30159 Hannover 

Telefon: +49 (0)511 768128-0 

E-Mail: info@datenschutz.ekd.de 

Website: https://datenschutz.ekd.de 


8. Verantwortliche Stelle, örtliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)

Die für den Datenschutz verantwortliche Stelle des Leistungserbringers erreichen Sie unter: 

Name:         Kristine Fürmetz 

per E-Mail:      kontakt@oekumenischer-kindergarten-meissen.de 

per Telefon:      0351-737838 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

kontakt@rechtsanwalt-harzewski.de oder 0351-418866840